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(v12) Page 4
Literaturangaben
Nachweise zu Zitaten und
Anmerkungen sollen in eindeutig identifizierbarer, für den Leser zumutbarer
Form geschehen. Das heißt, dass die Zuordnung zu den im Literaturverzeichnis
verzeichneten Ressourcen eindeutig sein muss. Auch müssen alle Ressourcen, die
zitiert werden oder auf die hingewiesen wird, im Literaturverzeichnis
verzeichnet sein. Hinweise wie a.a.O , ebd., ibid., ders.
sind zu vermeiden, es sei denn die Zitate folgen unmittelbar aufeinander.
Man
wähle statt dessen eine Kurzform, die den Leser über die verwendete Ressource
kurz informiert, ohne dass er jedes Mal im Literaturverzeichnis nachschlagen
muss.
Die Regel, dass Nachweise in Fußnoten stehen müssen, ist veraltet. Wenn
eine nicht zu verwirrende Zitierweise gewählt wird, kann es für den Leser
bequemer sein, wenn die Nachweise im Text in (Klammern) stehen.
Neben dem Nachweis mit allen
wesentlichen Teilen der Literaturangabe (Vollbeleg) sind auch Kurzbelege
zulässig (ja u.U. empfehlenswert).
Kurzbelege können folgende Form haben:
- Bei Ressourcen, die unter
den Verfassern zitiert werden:
- Verfasser: Stichwort
aus dem Titel (Zitiertitel), Erscheinungsjahr. - Stellennachweis
(Seitenangabe u.dgl.); z.B. Schwinge: theologische Literatur, 1983. -
S. 178
- Verfasser: Stichwort
aus dem Titel (Zitiertitel). - Stellennachweis, z.B. Schwinge:
theologische Literatur. - S. 178
- Verfasser,
Erscheinungsjahr, Stellennachweis; z.B. Schwinge, 1983. - S. 178
- Verfasser,
Stellennachweis, z.B. Schwinge, S. 178
- Bei Ressourcen, die unter
dem Sachtitel zitiert werden:
- Stichwort aus dem
Titel (Zitiertitel), Erscheinungsjahr. - Stellennachweis; z.B. Fremdenverkehrswirtschaft,
1991. - S. 90
- Stichwort aus dem
Titel (Zitiertitel). - Stellennachweis; z.B. Fremdenverkehrswirtschaft. - S. 90

Contact: wolfgang.arlt@fh-stralsund.de
Office: 1/132, Tel. (03831) 45 6961
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