FH Stralsund - Leisure and Tourism Management - Prof. Dr. Wolfgang Arlt

 


 

 

 

 

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 Literaturangaben

Nachweise zu Zitaten und Anmerkungen sollen in eindeutig identifizierbarer, für den Leser zumutbarer Form geschehen. Das heißt, dass die Zuordnung zu den im Literaturverzeichnis verzeichneten Ressourcen eindeutig sein muss. Auch müssen alle Ressourcen, die zitiert werden oder auf die hingewiesen wird, im Literaturverzeichnis verzeichnet sein. Hinweise wie a.a.O , ebd., ibid., ders. sind zu vermeiden, es sei denn die Zitate folgen unmittelbar aufeinander.

 

Man wähle statt dessen eine Kurzform, die den Leser über die verwendete Ressource kurz informiert, ohne dass er jedes Mal im Literaturverzeichnis nachschlagen muss.

 

Die Regel, dass Nachweise in Fußnoten stehen müssen, ist veraltet. Wenn eine nicht zu verwirrende Zitierweise gewählt wird, kann es für den Leser bequemer sein, wenn die Nachweise im Text in (Klammern) stehen.

 

Neben dem Nachweis mit allen wesentlichen Teilen der Literaturangabe (Vollbeleg) sind auch Kurzbelege zulässig (ja u.U. empfehlenswert).

Kurzbelege können folgende Form haben:
  • Bei Ressourcen, die unter den Verfassern zitiert werden:
    • Verfasser: Stichwort aus dem Titel (Zitiertitel), Erscheinungsjahr. - Stellennachweis (Seitenangabe u.dgl.); z.B. Schwinge: theologische Literatur, 1983. - S. 178
    • Verfasser: Stichwort aus dem Titel (Zitiertitel). - Stellennachweis, z.B. Schwinge: theologische Literatur. - S. 178
    • Verfasser, Erscheinungsjahr, Stellennachweis; z.B. Schwinge, 1983. - S. 178
    • Verfasser, Stellennachweis, z.B. Schwinge, S. 178
  • Bei Ressourcen, die unter dem Sachtitel zitiert werden:
    • Stichwort aus dem Titel (Zitiertitel), Erscheinungsjahr. - Stellennachweis; z.B. Fremdenverkehrswirtschaft, 1991. - S. 90
    • Stichwort aus dem Titel (Zitiertitel). - Stellennachweis; z.B. Fremdenverkehrswirtschaft. - S. 90

 

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 Contact: wolfgang.arlt@fh-stralsund.de  Office: 1/132, Tel. (03831) 45 6961

 

 
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